Zivilprozess: Handreichung für das Berufungsverfahren
07.08.2014 / ID: 174663
Politik, Recht & Gesellschaft
Eine mögliche Berufungsinstanz muss von Anfang an, vor allem während des erstinstanzlichen Verfahrens berücksichtigt werden: Hier gilt es etwa, eine fehlerhaft begründete Entscheidung zu vermeiden, selbst wenn diese zugunsten des Mandanten ausfallen sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in zweiter Instanz das Verfahren verloren geht und sämtliche Kosten erstattet werden müssen.
Nach Abschluss der ersten Instanz folgt die Analyse des Urteils. Dabei müssen neben rechtlichen Aspekten auch die tatsächlichen Feststellungen in den Blick genommen werden. Denn die festgestellten Tatsachen ("Tatbestand") sind - von Sonderfällen abgesehen - für das Berufungsgericht bindend. Der Bericht skizziert die wesentlichen Stationen des Berufungsverfahrens; Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich gibt Hinweise, worauf besonders zu achten ist.
Dr. Marius Breucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wüterich Breucker, Arbeitsgemeinschafts-Ausbilder für Rechtsreferendare und Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht. Er war Berater des Stabs Sicherheit für die Fußball-WM 2006 im Bundesministerium des Innern und des Bundesamtes für Polizei in Bern zur EURO 2008. Er fungierte als Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und ständiger Berater und Vertreter der Welt Anti-Doping Agentur. Er berät und vertritt regelmäßig mittelständische und große Unternehmen, Anti-Doping-Organisationen, Sportverbände und -vereine und ist Seminartrainer unter anderem für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung.
Weitere Informationen zum Thema " Der Weg durch den Zivilprozess in erster Instanz (http://mariusbreucker.wordpress.com/2014/07/11/marius-breucker-der-weg-durch-den-zivilprozess-in-erster-instanz/) " und Dr. Marius Breucker sind auf
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