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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Peter Marquardt
Keine kurze Verjährung durch die Hintertür.
08.08.2014 / ID: 174781
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein von MG&P - Meinhardt, Gieseler & Partner erstrittenes Urteil tritt der weitläufigen Meinung entgegen, ein Gläubiger müsse aus seinem Titel regelmäßige Vollstreckungsversuche unternehmen, um nicht Gefahr zu laufen, diesen durch Verwirkung zu verlieren.
Rechtskräftig festgestellte, also titulierte Forderungen, verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Davon unabhängig ist der allgemeine Grundsatz anerkannt, dass sich treuwidrig verhält, wer erst einen Vertrauenstatbestand schafft und dann dieses Vertrauen verletzt. Demnach kann eine Forderung verwirkt werden, wenn der Gläubiger diese einerseits lange Zeit nicht geltend macht und andererseits Umstände sichtbar werden, aufgrund derer der Schuldner darauf vertrauen darf, dass dies auch so bleibt.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun im Anschluss an ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klargestellt, dass aus einer bloßen Untätigkeit des Gläubigers - im konkreten Fall einer Bank waren es immerhin 11 Jahre - dem Schuldner noch kein schützenswertes Vertrauen erwächst, sondern weitere Umstände hinzutreten müssen.
"Dieses Urteil ist angesichts des gesetzgeberischen Wertung im Verjährungsrecht absolut folgerichtig und überzeugend", kommentiert Johannes Meinhardt, der das Urteil für eine Bank erstritt. Für die bankrechtliche Praxis ist das Urteil von großer Bedeutung, weil "so fest gelegt ist, dass Gläubiger nicht vorbeugend sogar sinnlose Vollstreckungsversuche unternehmen müssen, um ihre Forderung nicht doch noch zu verlieren", so der renommierte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg weiter.
http://www.mgup.de
MG&P Meinhardt Gieseler & Partner, Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Rathenauplatz 4-8 90498 Nürnberg
Pressekontakt
http://www.zb3.de
zB3 Kanzleikommunikation
Kaiser-Wilhelm-Ring 39 40545 Düsseldorf
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