Steuerhinterziehung: Kleine Fehler bei der Selbstanzeige können gravierende Auswirkungen haben
18.09.2014 / ID: 174897
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein Anreiz in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das gelingt aber nur, wenn sie tatsächlich fehlerfrei ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist praktisch ein Angebot des Gesetzgebers an Steuerhinterzieher, den Weg zurück in die Legalität zu finden. Angesichts der immer neuen Enthüllungen und der verstärkten Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen ein durchaus verlockendes Angebot. Denn das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt zunehmend. Allerdings ist der Weg über die Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren nicht so leicht, wie vielfach vermutet. Denn nur eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige verpufft und drastische Strafen bis hin zur Haftstrafe drohen.
Um dieses Risiko nicht einzugehen, sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Mustererklärungen verfasst werden. Für den Laien ist die Komplexität der Selbstanzeige kaum zu überschauen und kleine Fehler können große Konsequenzen haben. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist und strafbefreiend wirken kann. Vollkommen straffrei bleibt sie allerdings nur, wenn die Summe hinterzogener Steuern 50.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen muss zusätzlich ein Strafzuschlag gezahlt werden.
Diese Strafzuschläge werden ab 2015 voraussichtlich deutlich steigen. Denn dann treten wahrscheinlich die verschärften Regelungen für eine Selbstanzeige in Kraft. Straffrei bleiben dann nur noch Beträge bis 25.000 Euro. Bei allen Beträgen darüber hinaus wird ein Strafzuschlag erhoben. Außerdem wird die Vollständigkeit der Selbstanzeige deutlich schwieriger. Müssen bislang die relevanten Steuerdaten der vergangenen fünf Jahre auf den Tisch, steigt dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Das kann die Selbstanzeige wesentlich erschweren, da auch die involvierten Banken nicht immer alle Unterlagen parat haben. Daher ist es einfacher und günstiger die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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