MS Vega Gotland aus dem Lloyd Fonds LF 57 steuert in die Insolvenz
23.09.2014 / ID: 175294
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Lloyd-Fonds-AG.html Die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland müssen um ihr Geld fürchten. Über die Schiffsgesellschaft wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 526 IN 8/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Insolvenzwelle bei Schiffsfonds reißt nach wie vor nicht ab. Auch der Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland muss sich offenbar in die lange Liste einreihen. Betroffen sind in Insolvenzfällen auch immer die Anleger, die den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten müssen. Zudem kommt ggfs. auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter auf die Anleger zu.
Die betroffenen Anleger sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und die notwendigen Schritte einleiten kann. Schadensersatzforderungen können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben.
Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds erfüllte das Beratungsgespräch häufig nicht die Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung. In vielen Fällen wurden Schiffsfonds als äußerst sichere und renditestarke Geldanlage empfohlen. Das Gegenteil war bei vielen Schiffsfonds der Fall wie die dramatische Zahl von Insolvenzen belegt. Im Rahmen der Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören u.a. schwankende Einnahmen bei den Charterraten, Wechselkursverluste, lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile. Am Ende steht das Totalverlustrisiko für die Anleger. Schon alleine deshalb kann die Anlage in einen Schiffsfonds nicht als "sicher" bezeichnet werden.
Außerdem hätten die Banken nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. Sie können ein deutlicher Beleg für das Provisionsinteresse der Bank sein, das sich möglicherweise nicht mit dem Wunsch des Kunden nach einer sicheren Geldanlage für das Alter deckt. Bei Kenntnis dieser sog. Kick-Backs hätte der Kunde daher die Fondsanteile eventuell erst gar nicht gekauft.
Da der Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland im Jahr 2004 aufgelegt wurde, sollten Anleger nicht lange warten, um ihre Forderungen geltend zu machen, da Verjährung drohen könnte.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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