Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verringert den Druck auf Steuersünder
24.09.2014 / ID: 175423
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Unversteuertes Schwarzgeld auf ausländischen Schwarzgeldkonten brennt immer mehr Steuersündern unter den Nägeln. Die Selbstanzeige kann wieder für einen ruhigen Schlaf sorgen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuersünder wird von allen Seiten erhöht. Ehemalige Steueroasen sagen dem Schwarzgeld den Kampf an, CDs mit Steuerdaten werden angekauft und die geplante Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zeigen offenbar Wirkung: Denn die Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter kontinuierlich. Die Angst vor der Entdeckung ist offenbar groß.
Eine erfolgreiche Selbstanzeige kann den Druck von den Steuersündern nehmen und wieder für einen ruhigen Schlaf sorgen. Allerdings: So einfach wie vielleicht vermutet ist die Rückkehr in die Steuerlegalität nicht. Denn damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, muss sie konkrete Vorgaben erfüllen. Vor allem muss sie rechtzeitig gestellt werden, also bevor der Fiskus Ermittlungen aufgenommen hat, und sie muss vollständig sein. Letzteres kann durchaus problematisch sein. Denn das Steuerrecht ist komplex, der Überblick kann beim Laien schnell verloren gehen.
Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist und strafbefreiend wirken kann. Notfalls kann die Steuerschuld auch zunächst geschätzt werden, wenn die nötigen Unterlagen nicht schnell genug verfügbar sind. Diese Schätzung sollte allerdings schon sehr genau und auf keinen Fall zu niedrig sein, damit das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Darüber hinaus müssen die Steuerschuld und der ggfs. fällige Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist beglichen werden. Geschieht dies nicht, wirkt die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend.
Da die Regeln für die Selbstanzeige ab 2015 voraussichtlich deutlich verschärft werden, sollte sie nach Möglichkeit noch in diesem Jahr gestellt werden. Denn ab dem kommenden Jahr wird es wahrscheinlich teurer und auch wesentlich schwieriger.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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