König & Cie. Produktentankerfonds I MT King Everest und MT King Ernest: Insolvenzantrag
26.09.2014 / ID: 175710
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Koenig-Cie-Schiffsfonds.html Für die Gesellschaften der MT King Everest und MT King Ernest wurde am AG Meppen Insolvenzantrag gestellt, meldet das "fondstelegramm". Die Tanker gehörten zum König & Cie. Produktentankerfonds I.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erneute Schiffsinsolvenzen beim Emissionshaus König & Cie.: Betroffen sind die Tanker MT King Everest und MT King Ernest aus dem König & Cie. Produktentankerfonds I. Nach Angaben des "fondstelegramm" wurde für die Gesellschaften der beiden Tanker am Amtsgericht Meppen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
König & Cie. hatte den Fonds im Jahr 2007 aufgelegt. Die Entwicklung des Fonds ließ allerdings zu wünschen übrig. Schon 2011 wurde frisches Kapital investiert, um den Fonds zu sanieren. Geholfen hat es am Ende nichts. Beide Schiffe aus dem Fonds stehen vor der Insolvenz. Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und die entsprechenden Schritte einleiten kann.
Besonders bei Schiffsfonds kann eine fehlerhafte Anlageberatung der Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. Denn erfahrungsgemäß wurden die Anleger in vielen Fällen nicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt und dadurch nicht die Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllt. Denn Schiffsfonds sind keineswegs eine sichere Kapitalanlage. Vielmehr erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen und damit nicht nur die Aussicht auf Renditen, sondern auch das Risiko, Geld zu verlieren. Das Risiko reicht bis zum Totalverlust. Verschiedene Faktoren wie die globale Konjunkturentwicklung oder Wechselkursschwankungen können die Wirtschaftlichkeit eines Schiffsfonds negativ beeinflussen. Auf Grund der meist langen Laufzeiten und einer erschwerten Handelbarkeit haben die Anleger aber kaum eine Möglichkeit, sich wieder von ihren Anteilen zu trennen.
Über diese Risiken hätten sie ebenso aufgeklärt werden müssen wie über die Vermittlungsprovisionen, die die Bank erhält. Diese so genannten Kick-Backs müssen nach Rechtsprechung des BGH offen gelegt werden, da sie massiven Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Wurden diese Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
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