König & Cie. Renditefonds 56: MT King Everest vor der Insolvenz
02.10.2014 / ID: 176359
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Koenig-Cie-Schiffsfonds.html Für die Gesellschaft des Tankschiffes MT King Everest wurde am Amtsgericht Meppen Antrag auf Insolvenz gestellt. Anleger müssen Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schlechte Nachrichten für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I. Für die Gesellschaften der beiden Tanker MT King Everest und MT King Ernest wurde Antrag auf Insolvenz gestellt. Damit steht der Fonds vor großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Für die betroffenen Anleger sind Probleme beim König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I nicht neu. Schon 2011 gab es massive Schwierigkeiten und der Fonds musste saniert werden. Im Endeffekt scheint die Sanierung nicht gelungen zu sein. Nach den Insolvenzanträgen für die beiden Tanker müssen die Anleger den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
Dennoch ist die Lage für die betroffenen Anleger nichts aussichtslos. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben.
Denn erfahrungsgemäß erfüllte die Vermittlung von Schiffsfonds häufig nicht die Anforderungen an eine anlage- und anlegergerechte Beratung. Vielfach wurde dabei auch das Grundprinzip, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss, missachtet. Heißt: Auch betont sicherheitsorientierten Anlegern wurden Anteile an Schiffsfonds vermittelt. Allerdings sind Schiffsfonds alles andere als eine sichere Kapitalanlage, wie schon die kontinuierlich steigende Zahl der Insolvenzen bestätigt. Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Sinkende Charterraten haben vielfach die Wirtschaftlichkeit der Fonds negativ beeinflusst. Die Anleger hatten auf Grund der meist langen Laufzeiten dennoch kaum eine Möglichkeit, sich von ihrer Beteiligung wieder zu trennen. Am Ende kann für sie sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Über diese und weitere Risiken hätten sie zwingend aufgeklärt werden müssen.
Zudem haben die Banken auch ihre häufig üppigen Vermittlungsprovisionen verschwiegen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offen gelegt werden, damit sich der Anleger ein Bild vom Provisionsinteresse der Bank machen kann und erst dann über seine Beteiligung an der Kapitalanlage entscheidet.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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