Versicherungsrecht: Durchsetzung der Ansprüche aus der Versicherungspolice
08.10.2014 / ID: 176814
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Sowohl im Privatleben als auch in der Wirtschaft ist die Schadensabsicherung wichtig. Die Ansprüche aus der Versicherungspolice im Schadensfall durchzusetzen, ist jedoch nicht immer leicht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele Risiken lassen sich durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung abdecken. Dieser Schutz kann sowohl für Privatleute als auch für Gewerbetreibende elementar wichtig sein, da verschiedene Schadensfälle die Existenz bedrohen können. Seien es im Privatleben beispielsweise schwere Unwetterschäden oder im Wirtschaftsleben Regressansprüche. Allerdings muss auch immer gewährleistet sein, dass die Police den Schaden abdeckt und der Anspruch der Versicherten auch gegen das Versicherungsunternehmen durchgesetzt werden kann.
Daher kann es bei vielen Versicherungsfragen ratsam sein, von Anfang an im Versicherungsrecht kompetente Rechtsanwälte hinzu zu ziehen. Diese können für ihre Mandanten individuell prüfen, welche Leistungen die Versicherungspolice enthalten sollte und die Ansprüche aus dem Vertrag auch gegen den Versicherer durchsetzen - sowohl außergerichtlich aber auch im Prozessweg. Denn die Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche müssen früh gestellt werden. Schon bei der ersten Nachfrage des Versicherers sollten Fehler in der Schadensmeldung vermieden werden und Formen und Fristen eingehalten werden. Davon kann im weiteren Verlauf der Schadensregulierung viel abhängen.
Wichtig ist zudem, dass der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nachkommt. Ausstehende Prämienzahlungen oder die Verletzung von Anzeigeobliegenheiten können dazu führen, dass der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen erlischt.
Für Gewerbetreibende ist es unerlässlich, sich gegen mögliche Regressansprüche entsprechend abzusichern, um im Schadensfall nicht am Rande der Insolvenz zu stehen. Hier muss u.a. darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme hoch genug ist und in welchen Fällen der Versicherungsfall eintritt. Das sollte bereits im Versicherungsvertrag detailliert geregelt sein. Möglicherweise kann es sinnvoll sein, Unterversicherungen abzuschließen.
Manager und Führungskräfte bekleiden verantwortungsvolle Positionen in einem Unternehmen und stehen ggfs. auch mit ihrem Privatvermögen in der Haftung, z.B. wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen. Dann können Schadensersatzforderungen oder auch Haftstrafen die Folge sein. Um das finanzielle Risiko zu minimieren, schließen daher viele Führungskräfte D&O-Versicherungen (Directors & Officers Versicherung) ab. Auch hier sollte die Police alle wichtigen Punkte im Schadensfall abdecken.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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