Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Anspruch auf Schadensersatz prüfen
14.10.2014 / ID: 177340
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Santander-Vermoegensverwaltungsfonds-Kapitalprotekt-Substanz-P.html Ende 2013 wurde bekannt, dass der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P aufgelöst wird. Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Dachfonds wurde im September 2008 von der SEB Bank, die seit 2010 zur Santander Bankengruppe gehört, aufgelegt. Ein großer Teil der Anlegergelder wurde in offene Immobilienfonds wie den CS Euroreal, SEB ImmoInvest oder Axa Immoselect investiert. Doch schon kurz nachdem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P aufgelegt wurde, setzten bei vielen offenen Immobilienfonds im Zuge der großen Finanzkrise wirtschaftliche Schwierigkeiten ein. Die Folge: Eine ganze Reihe von offenen Immobilienfonds wurden geschlossen und werden inzwischen abgewickelt.
Das hatte auch Auswirkungen auf Dachfonds, die in offene Immobilienfonds investierten. So setzte auch der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P im Januar 2012 die Anteilsrücknahme und -ausgabe aus und wurde geschlossen. Im Dezember 2013 erreichte die Anleger dann die Hiobsbotschaft, dass der Fonds nicht wieder eröffnet, sondern aufgelöst wird. Anleger erhalten während der Abwicklungsphase regelmäßig Ausschüttungen, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.
Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Die Chancen dürften nach Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 zu offenen Immobilienfonds gestiegen sein (Az. XI ZR 477/12 u.a.). Denn der BGH entschied, dass die vermittelnde Bank die Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären muss. Ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme stelle nach Ansicht der Karlsruher Richter für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Diese Informationspflicht bestehe unabhängig davon, ob das Schließungsrisiko bereits absehbar war oder nicht.
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist zwar ein Dachfonds, ähnelt in seiner Funktionsweise aber offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden. Zudem zählten offene Immobilienfonds zu den Zielfonds. Insofern waren die Anleger dem gleichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt und die Rechtsprechung des BGH müsste sich auch auf den Dachfonds anwenden lassen.
Zur Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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