Compliance: Unternehmen haften für ihre Mitarbeiter
16.10.2014 / ID: 177631
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Compliance.html Unternehmen und Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße geschehen. Daher ist Compliance (Regeltreue) ein wichtiges Thema.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unter Compliance wird die Einhaltung von vertraglichen Regelungen, Gesetzen und weiteren Regeln im Unternehmen durch dessen Mitarbeiter verstanden. Das Unternehmen bzw. die leitenden Personen müssen dafür Sorge tragen, dass diese Regeln und Gesetze auch von der Belegschaft eingehalten werden. Um sich gegen Gesetzesverstöße der Mitarbeiter abzusichern, können die Unternehmen gewisse Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen ergreifen.
Dies kann in verschiedenen Fällen sehr wichtig werden. Denn Unternehmen, auch juristische Personen, tragen durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Verantwortung dafür, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße begangen werden. Sie sind also auch für das Verhalten der Mitarbeiter verantwortlich und stehen in der Haftung, wenn keine geeigneten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen ergriffen wurden. Die Folge können nicht nur zivilrechtliche Klagen des Geschäftspartners, sondern auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein.
Die Pflichten und Verantwortung des Unternehmens werden durch eine Vielzahl von Regeln definiert. Compliance ist auch deshalb nötig, um wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen zu vermeiden. Werden die Regeln nicht befolgt, kann es zu immensen wirtschaftlichen Schäden kommen, die von Bußgeldern über Gewinnabschöpfung bis zu Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklungen reichen. Daher ist Compliance ein wichtiger Bestandteil des Risiko-Managements eines Unternehmens.
Damit das Unternehmen seinen Pflichten nachkommt, werden gerade in größeren Firmen häufig arbeitsrechtlich innerbetriebliche Regeln aufgestellt. Die Aufgabe dieser so genannten Compliancemanagementsysteme ist es, für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln und Aufsichtspflichten zu sorgen. Es steht den Unternehmen frei, diese Verantwortung bei der Geschäftsführung zu lassen oder eigene Abteilungen dafür einzurichten.
Inhalt und Umsetzung der geeigneten Compliance-Maßnahmen stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung da, zumal auch dabei gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Um ein sicheres Compliancemanagementsystem zu haben und zur Abwehr von wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen durch Gesetzesverstöße der Mitarbeiter können sich Firmen an einen im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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