Prosavus AG: Immobilien-Verkauf bringt mehr als erwartet
17.10.2014 / ID: 177761
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Prosavus-AG.html Im Skandal um die Infinus-Gruppe gibt es für die Anleger auch noch gute Nachrichten. So spülte der Verkauf der Immobilien der Infinus-Tochter Prosavus AG mehr Geld in die Kassen als erwartet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Medienberichten brachte der Verkauf der Immobilien der Prosavus AG rund zehn Millionen Euro mehr ein als erwartet. Die 36 Immobilien wurden auf rund 38 Millionen Euro geschätzt. Beim Verkauf wurde jetzt allerdings ein Erlös von zirka 48 Millionen Euro erzielt. Allerdings fließt wohl auch nur ein Drittel des Verkaufserlöses tatsächlich in die Insolvenzmasse ein, der Rest geht voraussichtlich an die Banken, die die Immobilien finanziert haben.
Auch wenn sich die Insolvenzmasse nun etwas erhöht hat, müssen die Prosavus-Anleger nach wie vor mit finanziellen Verlusten rechnen. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist nach derzeitigem Stand noch völlig offen. Es wird voraussichtlich aber nicht ausreichend Masse vorhanden sein, um alle Forderungen zu bedienen. Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der mögliche Forderungen auf Schadensersatz überprüft und geltend machen kann.
Mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche sollte auch nicht bis zum Ausgang des Insolvenzverfahrens gewartet werden, da die Forderungen dann möglicherweise schon verjährt sind.
Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Zudem kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich die Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen können. Schon irreführende Angaben können zu einem falschen Bild führen. Sollten Prospektfehler feststellbar sein, kann die Kapitalanlage komplett rückabgewickelt werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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