Golden Gate GmbH: Keine liquiden Mittel zur Rückzahlung der Anleihe
17.10.2014 / ID: 177764
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Die Golden Gate GmbH stellte Anfang Oktober Insolvenzantrag. Offenbar kann die fällige Anleihe über 30 Millionen Euro nicht zurückgezahlt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Da die Golden Gate GmbH nach eigenen Angaben insolvenzrechtlich überschuldet und zahlungsunfähig ist, stellte das Immobilienunternehmen Anfang Oktober Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Am 11. Oktober wäre eine 2011 begebene Mittelstandsanleihe eigentlich zur Rückzahlung fällig gewesen. Zuzüglich Zinsen ein Betrag von knapp 32 Millionen Euro.
Doch die liquiden Mittel reichten zur Rückzahlung nicht aus, wie das Unternehmen mitteilt. Daher seien gegen den Gründer und ehemaligen Geschäftsführer der Golden Gate GmbH jetzt Ansprüche geltend gemacht worden. Dieser hatte im Zuge der Emission der Unternehmensanleihe (WKN A1QXX/ ISIN DE000A1K) ein persönliches Patronat für die Rückzahlung der Anleihe abgegeben. Allerdings sei zweifelhaft, ob er dieser Verpflichtung im vollen Umfang nachkommen könne.
Versuche, die Anleihe zu refinanzieren, sind nach Unternehmensangaben bislang gescheitert. Besonders die Veräußerung zweier Projekte in Leipzig und Amberg bereite Schwierigkeiten. Die Anleihe soll durch das Klinik-Gebäude in Leipzig besichert sein.
Anleger müssen in dieser Situation mit finanziellen Verlusten rechnen. Sollte ein Sanierungsplan aufgestellt werden, wäre es nicht ungewöhnlich, wenn die Anleger ihren Teil zur Rettung des Unternehmens beitragen sollen. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im weiteren Insolvenzverfahren begleiten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Diese können zum Beispiel im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kann auch der Verkaufsprospekt überprüft werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können ausreichen, damit ein Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung entsteht.
Es ist damit zu rechnen, dass es in Kürze eine Gläubigerversammlung, bei der weitere Einzelheiten zum weiteren Verfahren mitgeteilt werden, geben wird.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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