Steuerhinterziehung: EU vereinbart umfassenden Informationsaustausch
20.10.2014 / ID: 177863
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Für Steuerhinterzieher wird die Luft innerhalb der EU immer dünner. Die EU-Finanzminister vereinbarten jetzt einen umfassenden Informationsaustausch unter den nationalen Steuerbehörden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Kampf gegen Steuerhinterziehung wird innerhalb der Europäischen Union weiter verschärft. Wie das "Handelsblatt" online am 14. Oktober berichtet, haben sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die Informationen über die Einkünfte von EU-Bürgern umfassend automatisch auszutauschen. Startschuss für diesen Informationsaustausch soll 2017 sein.
Durch diesen Beschluss wird es immer schwieriger, Schwarzgeld auf Auslandskonten innerhalb der EU vor dem Fiskus zu verstecken. Allerdings gibt es noch einige Ausnahmen. So soll Österreich erst ab 2018 an dem System teilnehmen. Unabhängig davon steigt die Gefahr für Steuersünder entdeckt zu werden, weiter an. Der Ausweg kann nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige sein.
Sofern die Behörden noch keine Ermittlungen aufgenommen haben, können Steuerhinterzieher mit einer vollständigen Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren. Bis zu einer Summe von 50.000 Euro hinterzogener Steuern kann die Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Bei höheren Beträgen muss mit einem Strafzuschlag gerechnet werden. Wird dann die Steuerschuld und ggfs. der Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist beglichen, ist die Sache vom Tisch.
Das gilt jedoch nur, wenn die Selbstanzeige die erforderten Ansprüche erfüllt und vor allem vollständig ist. Dazu müssen die steuerrelevanten Daten der vergangenen fünf Jahre dem Finanzamt gegenüber offen gelegt werden. Schon bei kleinen Fehlern kann die Selbstanzeige wirkungslos sein und es droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollte eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese können jeden Fall individuell beurteilen und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige vollständig ist.
Da ab 2015 die Regeln für die Selbstanzeige deutlich verschärft werden, u.a. steigen die Strafzuschläge, sollten Steuersünder eine Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr stellen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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