Steuerhinterziehung: Schweiz zieht mit und liefert Bankdaten
21.10.2014 / ID: 177985
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Schweiz macht im Kampf gegen Schwarzgeld und Steuerhinterziehung ernst. Sie will sich am automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten beteiligen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 2017 soll der automatische Informationsaustausch der nationalen Steuerbehörden der Staaten der Europäischen Union starten. Auch die Schweiz hat jetzt schon signalisiert, sich ab 2018 an dem Informationsaustausch beteiligen zu wollen und Bankdaten zu liefern, meldet das Handelsblatt am 17. Oktober 2014. Damit wird es für Steuersünder, die Schwarzgeld auf Konten von Schweizer Banken deponiert haben, immer schwieriger, unentdeckt zu bleiben.
Um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, können Steuersünder eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt einreichen. Wichtig ist jedoch, dass sie rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Behörden Ermittlungen aufgenommen haben. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen fünf Jahre enthalten. Ab 2015 müssen sogar alle Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch gelegt werden.
Erfüllt eine Selbstanzeige nicht die Anforderungen, schlägt sie fehl und es droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen können die Folge sein. Daher sollte eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass sie unvollständig und dadurch nicht wirksam ist, ist groß. Die sicherere Variante ist, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese wissen, welche Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden müssen und können auch dabei behilflich sein, die Unterlagen von den Banken zu beschaffen, damit die Selbstanzeige vollständig ist und strafbefreiend wirken kann.
Derzeit kann eine Selbstanzeige noch bis zu einem Betrag von 50.000 Euro hinterzogener Steuern komplett strafbefreiend wirken. Ab 2015 wird diese Grenze auf 25.000 Euro gesenkt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig. Auch diese fallen ab dem kommenden Jahr deutlich höher aus.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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