New Capital Invest NCI USA 16: AG München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an
22.10.2014 / ID: 178121
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Erst blieben die Ausschüttungen aus, dann folgte der Insolvenzantrag. Anleger des Fonds New Capital Invest NCI Oil & Gas USA 16 müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht München hat am 9. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens über die NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 16 GmbH angeordnet (Az.: 1542 IN 2876/14). Für die Anleger werden damit die schlimmsten Befürchtungen wahr. Ihnen droht der Totalverlust des investierten Geldes.
Nach all den Negativ-Schlagzeilen rund um Malte Hartwieg und seine Emissionshäuser New Capital Invest (NCI) und Selfmade Capital kommt der Insolvenzantrag nicht mehr überraschend. Schon seit Wochen und Monaten warteten die Anleger auf Ausschüttungen. Ihr Geld soll in dubiosen Kanälen versickert sein, entsprechende Nachforschungen blieben erfolglos. Schließlich nahm auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Malte Hartwieg auf. Dennoch ist die Situation für die betroffenen Anleger jetzt noch dramatischer geworden, da sie befürchten müssen, ihr investiertes Geld komplett zu verlieren. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und entsprechende juristische Schritte einleiten kann.
In Betracht kommen zum Beispiel Schadensersatzansprüche aus Falschberatung. Die Anleger hätten über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend informiert werden müssen. Hauptsächlich wurde der Fonds NCI USA 16 über die Plattform dima24 vertrieben. Auch sie zählte vor einigen Wochen noch zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Auch über diese personelle Verknüpfung hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von seiner Kapitalanlage machen kann. Schon irreführende Prospektangaben können zum Anspruch auf Schadensersatz führen.
Sollte sich schließlich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen, können noch weitere rechtliche Möglichkeiten herangezogen werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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