New Capital Invest NCI USA 19 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
24.10.2014 / ID: 178397
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Das Amtsgericht München hat am 10. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung über die NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG angeordnet (1500 IN 2869/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hoffnungen der Anleger des Fonds New Capital Invest NCI USA 19, dass die verschwundenen Anlegergelder wieder auftauchen, dürften weiter schwinden. Denn am 10. Oktober hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Fondsgesellschaft angeordnet. Den Antrag hatte Malte Hartwieg, Chef des Emissionshaus New Capital Invest, gestellt. Die Anleger müssen nun massive finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
Sorgen um ihre Investition dürften sich die betroffenen Anleger schon länger gemacht haben. Denn die Ausschüttungen blieben aus. Angeblich sollen die Anlegergelder in dunklen Kanälen verschwunden sein. Also beauftragte Hartwieg ein Detektivbüro mit der Suche nach den Geldern und forderte die Anleger im Gegenzug auf, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um nicht die Insolvenz des Fonds zu riskieren. Die Suche wurde inzwischen eingestellt, das Geld bleibt offenbar verschwunden und der Fonds ist pleite. Das gilt auch für die Fonds New Capital Invest USA 11 und New Capital Invest USA 16. Anleger, die auf Hartwieg vertrauten, dürften bitter enttäuscht sein.
In dieser schwierigen Lage können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und die Forderungen geltend machen.
Ein Augenmerk sollte dabei auf der Anlageberatung liegen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Viele Anleger haben ihre Fondsbeteiligung über die Plattform dima24 erworben. Auch diese gehörte zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Auch wenn er dima24 inzwischen verkauft hat, dürften Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen Falschberatung weiter möglich sein.
Außerdem müssen die Verkaufsprospekte genau geprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder missverständlich sein, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
Sollten die staatsanwaltlichen Ermittlungen den Betrugsverdacht bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht.
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