Steuerhinterziehung: Schweiz unterstützt Razzia in Banken
27.10.2014 / ID: 178516
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Schweiz hat als Steuerparadies wohl endgültig ausgedient. Nach Medienberichten haben Schweizer Ermittler deutsche Steuerfahnder bei der Durchsuchung mehrerer Banken unterstützt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweiz zeigt zunehmend Kooperationsbereitschaft im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Nach Medienberichten unterstützten Schweizer Ermittler jetzt ihre deutschen Kollegen bei der Durchsuchung von mehreren Banken. Diese sollen den deutschen Fiskus um mehrere Millionen Euro Steuergelder betrogen haben. Auch wenn es in diesen Fällen nicht um klassische Steuerhinterziehung ging, sondern die Banken sich offenbar mehrfach gezahlte Kapitalertragssteuern vom deutschen Fiskus zurückerstatten ließen, macht es doch deutlich, dass die Schweiz den Kampf gegen Steuerhinterziehung ernst meint. Die Luft für Steuersünder, die Schwarzgeld auf Schweizer Konten gelagert haben, wird immer dünner.
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Dabei ist es in doppelter Hinsicht ratsam, umgehend zu handeln: Denn die Gefahr, entdeckt zu werden, steigt offenbar kontinuierlich. Eine Selbstanzeige ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden noch keine Ermittlungen aufgenommen haben. Außerdem wird die Selbstanzeige ab 2015 deutlich teurer und auch schwieriger.
Wer sich zur Selbstanzeige entschließt, sollte diese allerdings nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Denn das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen ist groß und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt. Sinnvoller ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und umgehen mögliche Fallstricke, so dass die Selbstanzeige ihre Wirkung entfalten kann und der Steuersünder sobald er die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. einem Strafzuschlag bezahlt hat, keine Verurteilung mehr wegen Steuerhinterziehung befürchten muss.
Ab 2015 werden die Regeln für die Selbstanzeige deutlich verschärft. Dann müssen die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch. Außerdem steigen die Strafzuschläge. Die Selbstanzeige wird dann schwieriger und teurer.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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