MS Deutschland: Gläubigerversammlung am 12. November
10.11.2014 / ID: 179787
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Die Insolvenz in Eigenverwaltung der MS Deutschland Betreibergesellschaft wird es nicht geben. Stattdessen steht jetzt ein Insolvenzverwalter auf der Brücke des "Traumschiffs".
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 29. Oktober 2014 hatte die Betreibergesellschaft Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Eutin gestellt. Doch die Sanierung liegt nun nicht mehr in den Händen des Managements. Ein Insolvenzverwalter soll nun dafür sorgen, dass das "Traumschiff" wieder flott gemacht wird. Passend dazu steht in Kürze auch noch ein Werft-Termin für die MS Deutschland an.
An den Plänen zur Sanierung wird festgehalten. Auf einer Gläubigerversammlung am 12. November werden voraussichtlich weitere Details bekannt gegeben. Die Anleihe-Gläubiger, die sich mit rund 50 Millionen Euro beteiligt haben, müssen mit finanziellen Einschnitten rechnen. Die Unternehmensanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent begeben. Im Dezember wäre eigentlich die Zinszahlung fällig. Derzeit erscheint es unwahrscheinlich, dass die Zinsen ausgezahlt werden. Schon seit längerer Zeit stehen die Stundung der Zinsen und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten im Raum. Ob die Anleihe-Gläubiger noch einen größeren Teil der Sanierung schultern sollen, ist derzeit offen.
Die Anleihe-Gläubiger stehen aber wohl vor einer schweren Entscheidung. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen bei der Gläubigerversammlung und im Insolvenzverfahren vertreten kann. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Wie inzwischen bekannt wurde, sollen die Anleger-Gelder zu einem großen Teil zur Tilgung von Altschulden verwendet worden sein. Daher lohnt sich eine genaue Überprüfung des Verkaufsprospekts. Denn die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß und dürfen nicht irreführend sein. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden und das Geschäft würde dann komplett rückabgewickelt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.
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