Axa Immoselect: Depotbank übernimmt Verwaltung – Ansprüche auf Schadensersatz
11.11.2014 / ID: 179919
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Axa-Immoselect-Immobilienfonds.html Am 20. Oktober ist das Verwaltungsmandat für den offenen Immobilienfonds Axa Immoselect vereinbarungsgemäß an die Depotbank übergegangen. Anleger können weiter Schadensersatzansprüche geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Übergang des Verwaltungsmandats auf die Depotbank CACEIS Bank Deutschland GmbH hat sie nun die Aufgabe, die im Sondervermögen verbliebenen Vermögensgegenstände unter Wahrung der Interessen der Anleger zu veräußern. Zum Stichtag 20.Oktober2014 waren nach Management-Angaben 57 der insgesamt 66 Fondsimmobilien verkauft.
Auch die restlichen Bestandsimmobilien sollen verkauft werden. Die Höhe der turnusmäßigen Ausschüttungen an die Anleger ist dabei wesentlich vom erzielten Verkaufserlös abhängig. Finanzielle Verluste für die Anleger sind dabei nicht auszuschließen.
Die betroffenen Anleger des Axa Immoselect müssen dem weiteren Verlauf der Abwicklung aber nicht tatenlos zuschauen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Die Chancen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 gestiegen.
Der BGH hatte im Frühling entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme und Schließung des Fonds stellt nach Ansicht der Karlsruher Richter ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase dar. Daher mache die vermittelnde Bank sich schadensersatzpflichtig, wenn sie das Schließungsrisiko verschwiegen hat. Unwesentlich sei dabei, ob die Schließung des Fonds zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar gewesen sei. Daher lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf Verträge anwenden, die schon vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.
Durch diese Rechtsprechung des BGH können sich viele Anleger des Axa Immoselect wieder Hoffnung auf Schadensersatz machen, da erfahrungsgemäß häufig in den Beratungsgesprächen nicht ordnungsgemäß über die Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt wurde. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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