Konjunkturschwäche trifft auch Schiffsfonds – Möglichkeiten der Anleger
20.11.2014 / ID: 180817
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Die Weltwirtschaft flaut ab. Das bekommt auch die Containerschifffahrt zu spüren. Daher können auch Schiffsfonds und ihre Anleger von der Konjunkturschwäche betroffen sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Containerschifffahrt bekam die Folgen der Finanzkrise von 2008 deutlich zu spüren. Sinkende Charterraten und unzureichende Auslastung der Schiffe zogen auch viele Schiffsfonds in die Krise. Etliche Schiffsfonds stecken in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder mussten bereits Insolvenz anmelden. Anleger verloren viel Geld.
Nun kriselt die Weltwirtschaft erneut. Und wieder bekommt die Containerschifffahrt die Auswirkungen zu spüren. Wie das "Manager Magazin" online berichtet, brechen Frachtraten offenbar erneut ein. Auf der wichtigen Seeroute zwischen Europa und Asien sollen demnach die Frachtraten für 20-Fuß-Standardcontainer binnen einer Woche um 20,5 Prozent gesunken sein. Auch wenn Schwankungen auf diesem Markt nicht unüblich sind, könnte es ein weiteres Indiz dafür sein, dass ein Ende der Krise der Containerschifffahrt nach wie vor nicht absehbar ist. Zudem seien die Überkapazitäten immer noch nicht abgebaut.
Für Schiffsfonds-Anleger, die mit der Entwicklung ihrer Investition unzufrieden sind, sind das weitere schlechte Nachrichten. Sie müssen möglicherweise mit finanziellen Verlusten rechnen. Sie können sich in dieser Situation aber auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Denn Schiffsfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern stark von der globalen konjunkturellen Entwicklung abhängig. Diese kann die Wirtschaftlichkeit eines Schiffsfonds wesentlich beeinträchtigen. Da die Anleger in der Regel zu Miteigentümern werden, tragen sie auch das Risiko. Für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Wurden diese Risiken verschwiegen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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