Future Business KGaA (FuBus): Anleger müssen Forderungen bis zum 2. Dezember anmelden
20.11.2014 / ID: 180819
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Geschädigte Anleger der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA (FuBus) müssen ihre Forderungen bis zum 2. Dezember 2014 beim Insolvenzverwalter anmelden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die geschädigten Anleger der Future Business KGaA kommt langsam Bewegung ins Insolvenzverfahren. Sie müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 2. Dezember 2014 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung ihrer Forderungen sollten sie auf keinen Fall versäumen: Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden.
Wichtig ist zudem, die Ansprüche möglichst detailliert zu begründen. Dabei kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt behilflich sein. Er kann zudem auch die Interessen der Anleger im weiteren Insolvenzverfahren vertreten und zudem mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen.
Noch steht nicht fest, mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger rechnen können. Dies wird erst möglich sein, wenn die Forderungen angemeldet sind und der Insolvenzverwalter sich einen entsprechenden Überblick verschafft hat. Allerdings müssen sich die Anleger auf finanzielle Verluste einstellen. Denn die Insolvenzmasse dürfte kaum ausreichen, um alle Forderungen vollständig zu bedienen. Daher ist es ratsam, parallel zum Insolvenzverfahren auch mögliche Schadensersatzansprüche zu überprüfen. Diese sollten schon jetzt geltend gemacht werden und nicht erst am Ende des Insolvenzverfahrens, da sie dann möglicherweise schon verjährt sind.
Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Sollte die Aufklärung über die Risiken ausgeblieben sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte genau überprüft werden. Emissionsprospekte dienen dazu, dass sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Dazu ist es notwendig, dass die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Sollten die Angaben fehlerhaft, unvollständig oder auch nur irreführend sein, kann auf Schadensersatz aus Prospekthaftung geklagt werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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