SEB Optimix wird abgewickelt – Möglichkeiten der Anleger
27.11.2014 / ID: 181510
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SEB-Optimix.html Der so genannte Umbrella-Fonds SEB Optimix wird seit dem 11. Juni 2014 liquidiert. Anleger konnten in vier Teilfonds investieren, die ebenfalls abgewickelt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der SEB Optimix bestand aus den vier Teilfonds SEB Optimix Ertrag, SEB Optimix Substanz, SEB Optimix Wachstum und SEB Optimix Chance. Nachdem die Teilfonds SEB Optimix Ertrag und SEB Optimix Substanz bereits im Dezember 2012 in Liquidation gesetzt wurden, werden seit Juni 2014 nun auch der SEB Optimix Wachstum und SEB Optimix Chance abgewickelt. Das wiederum hatte zur Folge, dass der gesamte Umbrella-Fonds liquidiert wird. Das gab das Fondsmanagement Anfang Juni bekannt. Die Anleger erhalten nun Ausschüttungen, die sich an dem Erlös aus dem Verkauf der Vermögenswerte der Fonds orientieren. Finanzielle Verluste sind für die Anleger dabei nicht auszuschließen.
Die vier Schwesternfonds investierten einen großen Teil der Anleger-Gelder u.a.in offene Immobilienfonds, Aktienfonds und Rentenfonds. Als durch die Finanzkrise 2008 zahlreiche offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten gerieten, färbte das auch auf den SEB Optimix ab. Die Teilfonds SEB Optimix Ertrag und SEB Optimix Substanz setzen ebenfalls die Rücknahme der Anteile aus, wurden geschlossen und befinden sich seit gut zwei Jahren in der Abwicklung. Im Sommer ereilte die beiden restlichen Teilfonds ein ähnliches Schicksal.
Anleger müssen sich mit dieser Entwicklung aber nicht abfinden, sondern können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger über Funktionsweise und Risiken ihre Kapitalanlage nicht umfassend aufgeklärt wurden.
Zu diesen Risiken zählt auch die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt informieren müssen, da die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase bedeutet. Haben die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.
Diese Rechtsprechung des BGH dürfte sich auch entsprechend auf den SEB Optimix anwenden lassen. Ob ein Beratungsfehler der Bank vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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