Benachteiligung wegen Schwerbehinderung: Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft in Bewerbungen
27.11.2014 / ID: 181532
Politik, Recht & Gesellschaft
Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen: die Schwerbehinderteneigenschaft muss bei einer wiederholten Bewerbung jedes Mal neu mitgeteilt werden.
Fall:
Der Kläger, ein schwer behinderter Mensch, hatte sich innerhalb sehr kurzer Zeit zweimal um verschiedene Stellen beim selben Arbeitgeber beworben. Jedenfalls bei der zweiten Bewerbung hatte er die Schwerbehinderung nicht konkret angegeben. In den Anlagen war allerdings eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitgesandt worden.
Nachdem der Kläger mit seiner Bewerbung gescheitert war, verlangte er Schadensersatz wegen einer Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung.
Urteil:
Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang noch einmal deutliche Hinweise zu den Anforderungen an eine Bewerbung gegeben, die erfolglos war und auf die später Schadensersatzansprüche gestützt werden sollen. Dazu folgendes näher:
Auf die Schwerbehinderteneigenschaft ist gegebenenfalls im Bewerbungsanschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf hinzuweisen. Hierfür reicht es nicht aus, in weiteren Anlagen eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Die Mitteilung hat bei jeder einzelnen Bewerbung erneut zu erfolgen.
Kritik:
Die Entscheidung mutet zunächst etwas formal an. Natürlich will der Arbeitnehmer, dass seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch berücksichtigt. Sonst würde er ja wohl nicht den Ausweis beifügen. Andererseits muss auch das praktische Interesse des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Es kann dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, Berge von Bewerbungen mit deren Anlagen nach möglichen Hinweisen auf eine Schwerbehinderteneigenschaft zu durchforsten. Insofern eine im Einzelfall zwar etwas missliche, grundsätzlich aber in die richtige Richtung weisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln
Urteil vom 24. Oktober 2012 - 9 Sa 214/12 -
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, auf die Schwerbehinderung im Rahmen einer Bewerbung hinzuweisen. Wenn Sie allerdings die Vorteile aus der Schwerbehinderung für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Arbeitgeber klar und deutlich und unmissverständlich bereits im Anschreiben auf die Eigenschaft hinweisen. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht, dass der Arbeitnehmer zwar die Wahlmöglichkeit hat, wenn er die Wahl allerdings getroffen hat, das übrige Verhalten zweifelsfrei sein muss.
29.9.2014
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Schwerbehinderung Benachteiligung Bewerbung Nachweis Arbeitnehmer Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.03.2026 | Sovest LLC
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
18.03.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
18.03.2026 | Candystorm PR GmbH
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
18.03.2026 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis: Der Countdown läuft
Deutscher Betriebsrätepreis: Der Countdown läuft
18.03.2026 | Konzeptional GmbH
Polizzen-Clearing: Wenn das "Nein" nicht das Ende ist
Polizzen-Clearing: Wenn das "Nein" nicht das Ende ist

