Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im Mietprozess am Beispiel Schimmelpilz (Serie - Teil 3)
27.11.2014 / ID: 181626
Politik, Recht & Gesellschaft
3. Vortrag zu den Ursachen
Verteilung der Darlegungs- und Beweislast:
Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ist zumindest bei den Amtsgerichten immer wieder zu beobachten, dass vorschnell die Frage der Lüftung durch die Mieter und damit etwaigem Mit- bzw. gar Alleinverschuldens in Angriff genommen wird. Das ist zwar unrichtig:
Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel der Mietsache in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt. Erst wenn dies nachgewiesen ist, muss der Mieter darlegen und beweisen, dass er diesen Mangel nicht zu vertreten hat (LG Osnabrück, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 S 203/10 -, juris). Die Nachweispflicht des Vermieters entfällt nur dann, wenn nach den Umständen nur noch eine Ursache aus dem Risikobereich des Mieters in Betracht kommen kann (Eisenschmid in Schmidt-Futterer, a. a. O., § 536 Rn 218).
Trotzdem sollte man sich in seinem Vortrag bereits darauf einstellen. Es empfiehlt sich ein vorsorglicher Vortrag zur Nutzung der Wohnung, insbesondere zum Lüftungsverhalten.
Falsch: Der Kläger hat die Wohnung regelmäßig gelüftet.
Richtig: Der Kläger hat mehrmals täglich, mindestens einmal morgens, einmal bei Rückkehr von der Arbeit gegen 17:30 Uhr und einmal vor dem zu Bett gehen sämtliche Fenster der Wohnung für mindestens 5, im Sommer 10 Minuten, vollständig geöffnet. Sein bei ihm regelmäßig zu Besuch weilender Bruder Herr Alfred Weißbescheid beschwerte sich mehrfach bei ihm, dass er jedes Mal erkältet wäre, wenn er bei ihm zu Besuch gewesen sei. Das Lüftungsverhalten kann auch von der Nachbarin des Klägers Frau Antonia Neugierig, die ebenfalls regelmäßig zu Besuch war und vom Kläger Tipps für ihr eigenes Lüftungsverhalten erhielt (auch die Nachbarin hatte regelmäßig mit Schimmelpilz zu kämpfen) bezeugt werden.
Beweis: Zeugnis des Herrn Alfred Weißbescheid, ladungsfähige Anschrift
Zeugnis der Frau Antonia Neugierig, ladungsfähige Anschrift
Der Kläger hatte im Übrigen keinerlei Nutzungsverhalten, welches einen erhöhten Feuchtigkeitseintrag in die Wohnung begründet. Es gibt keine Aquarien und Grünpflanzen. Der Kläger duscht und badet niemals, da er regelmäßig das in der Nachbarschaft befindliche Sportstudio nutzt.
Beweis: wie vor
Des Weiteren sollten zusätzliche Indizien vorgetragen werden, die auf Baumängel schließen lassen, zum Beispiel Schimmelpilzprobleme des Vormieters bzw. der Nachbarn, Wassereinbrüche in das Haus, Rohrbrüche, Baumaßnahmen oder behördliche Sanktionen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Spezialseiten zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnraum und Gewerbe
Seite für Mieter: http://www.schimmel-anwalt.de
Auf dieser Seite finden Mieter juristischen Informationen rund um das Thema Schimmelpilz. Sie finden Tipps zum richtigen Vorgehen, zur Beweissicherung und Muster für Aufforderungsschreiben an den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung, den Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und Erhebung einer Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.
Schließlich bieten wir Mietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.
Seite für Vermieter: http://www.schimmelpilz-anwalt.de
Auf dieser Seite finden Vermieter juristische Informationen zum Thema Schimmelpilz, Mietvertrag, Hinweise an den Mieter zum Lüftungsverhalten, Beweissicherung und Musterschreiben einer Abmahnung und Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung (Zahlungsverzug) sowie das Muster einer Räumungsklage. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.
Schließlich bieten wir Vermietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.03.2026 | Sovest LLC
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
18.03.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
18.03.2026 | Candystorm PR GmbH
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
18.03.2026 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis: Der Countdown läuft
Deutscher Betriebsrätepreis: Der Countdown läuft
18.03.2026 | Konzeptional GmbH
Polizzen-Clearing: Wenn das "Nein" nicht das Ende ist
Polizzen-Clearing: Wenn das "Nein" nicht das Ende ist

