SEB Optimix Wachstum wird abgewickelt – Möglichkeiten der Anleger
03.12.2014 / ID: 182126
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SEB-Optimix.html Der Mischfonds SEB Optimix Wachstum wird seit Anfang Juni 2014 liquidiert. Anleger haben die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anfang Juni 2014 gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Mischfonds SEB Optimix Wachstum abgewickelt wird. Der SEB Optimix Wachstum ist einer von vier Teilfonds, die zum Multi Asset Fonds SEB Optimix zählten. Da sich inzwischen alle vier Teilfonds in Liquidation befinden, wird auch der SEB Optimix seit Juni 2014 abgewickelt.
Der SEB Optimix Wachstum investierte überwiegend in Aktienfonds, Rentenfonds und Immobilienwerte. Während der Abwicklungsphase ist er auch maßgeblich von der Entwicklung der Zielfonds abhängig. Finanzielle Verluste sind für die Anleger dabei nicht auszuschließen. Die Liquidation des Fonds wird sich voraussichtlich bis Ende 2017 hinziehen. Anleger müssen diesen Prozess allerdings nicht abwarten, sondern können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage und über die Funktionsweise des Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Dabei gilt auch der Grundsatz, dass die Anlage zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Heißt: Hoch riskante Geldanlagen sind für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet.
Für viele Anleger des SEB Optimix Wachstum könnte die Möglichkeit, ihre Anteile auch jederzeit wieder zurückgeben zu können, ein entscheidendes Argument für die Beteiligung gewesen sein. Allerdings kann die Rücknahme der Anteile auch ausgesetzt werden. In Bezug auf offene Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof am 29. April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko aufklären müssen, da die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase bedeute. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Möglicherweise lässt sich diese Rechtsprechung auch adäquat auf den SEB Optimix Wachstum und die anderen Teilfonds des SEB Optimix anwenden.
Ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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