Shedlin Middle East Health Care 2: Möglichkeiten der Anleger
04.12.2014 / ID: 182203
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Nach dem Insolvenzantrag der Shedlin Capital AG dürfte die Beunruhigung der Anleger, die in den Fonds Shedlin Middle East Health Care 2 investiert haben, wachsen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende November stellte das Emissionshaus Shedlin Capital AG Insolvenzantrag. Auch wenn die Fonds als eigenständige Gesellschaften nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind, dürfte diese Nachricht für Beunruhigung bei den Anlegern sorgen. Denn insbesondere der Shedlin-Fonds Middle East Health Care (MEHC) 2 scheint ohnehin in Schwierigkeiten zu stecken.
Der Middle East Health Care 2 wollte ein deutsches Klinikum mit spezialisierten Fachabteilungen und 240 Betten in Abu Dhabi bauen, das eigentlich schon 2011 in Betrieb gehen sollte. Doch der Bau geriet ins Stocken und damit gestaltete sich auch die Ertragslage des Fonds als schwierig. Rund 3500 Anleger sollen sich an dem Immobilienfonds beteiligt haben und müssen befürchten, dass ihr Geld im Wüstensand versickert ist. Die Probleme des Fonds könnten durch die Insolvenz des Mutterhauses noch verstärkt werden. Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. In dieser Situation können sich besorgte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie in der aktuellen Situation beraten und auch das weitere Vorgehen abstimmen. Möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Ansprüche auf Schadensersatz können beispielswiese aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zu einer ordnungsgemäßen anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die umfassende Aufklärung über sämtliche Risiken, die mit der Kapitalanlage verbunden sind. Dazu gehört unter anderem auch das Totalverlust-Risiko der Anleger. Ist eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken ausgeblieben, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Schadensersatzansprüche können auch aus Prospekthaftung entstanden sein. Denn die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, so dass der Anleger in die Lage versetzt wird, sich ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen zu können. Schon irreführende Informationen können dieses Bild verfälschen. Liegen Prospektfehler vor, kann das Geschäft rückabgewickelt werden.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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