Selfmade Capital: Möglichkeiten der Anleger
12.12.2014 / ID: 183011
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html Nach dem Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding GmbH im Oktober sind die Sorgen der Emirates-Fonds Anleger noch gewachsen. Sie müssen finanzielle Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Geschäftsführer Malte Hartwieg Anfang Oktober Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding stellte, dürften die Sorgen der Anleger der Emirates-Fonds noch größer geworden sein. Bei verschiedenen Fonds warteten die Anleger ohnehin schon vergeblich auf ihr Geld. Nachforschungen nach den Anlegergeldern, die in dunklen Kanälen versickert sein sollen, blieben ergebnislos.
Das Schicksal teilten auch Anleger einiger New Capital Invest Fonds aus dem Hause Hartwieg. Hier wurde bislang für drei Fondsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Auch das ist kein gutes Zeichen für die Selfmade Capital Anleger. Zumal auch noch die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdacht Ermittlungen aufgenommen hat.
Betroffene Anleger sind dieser Situation jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der sie ausführlich beraten und die notwendigen rechtlichen Schritte in Absprache einleiten kann. Dabei sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz berücksichtigt werden. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Oftmals wurden die Emirates-Fonds über die Plattform dima24 vermittelt, die bis vor einigen Wochen ebenfalls zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörte. Folge dieser personellen Verflechtung können natürlich Interessenskonflikte der Anlageberater gewesen sein, die möglicherweise bevorzugt Produkte aus dem Hause Hartwieg vermittelt haben ohne auf diese personelle Verknüpfung hinzuweisen.
Darüber hinaus können auch Prospektfehler vorliegen. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren und den Anleger so in seiner Entscheidung beeinflussen. Dann können Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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