Steuerhinterziehung: Endspurt für die Selbstanzeige nach alten Regeln
15.12.2014 / ID: 183101
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zeiten, in denen unversteuertes Schwarzgeld über die Grenze gebracht und im Ausland deponiert wurden, dürften vorbei sein. Stattdessen steigt die Zahl der Selbstanzeigen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Luft für Steuersünder ist in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich dünner geworden. Verschiedene Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass das Risiko entdeckt zu werden, sprunghaft angestiegen ist und den Betroffenen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Die Folge ist, dass die Zahl der Selbstanzeigen noch einmal auf ein neues Rekordniveau geklettert ist. Experten erwarten, dass bis zum Jahresende rund 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Behörden eingegangen sein werden.
Das hat auch damit zu tun, dass die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige ab dem 1. Januar 2015 deutlich verschärft werden. Lediglich der Bundesrat muss einem entsprechenden Gesetzesentwurf noch zustimmen. Aber das dürfte eine reine Formsache sein.
Für Steuersünder bedeutet das, nach Möglichkeit noch in diesem Jahr eine Selbstanzeige zu stellen, da es im kommenden Jahr deutlich schwieriger und auch wesentlich teurer werden wird. Dennoch sollte jetzt nicht hektisch eine Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare "zusammen geschustert" werden. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft ist, fehlschlägt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, ist zu groß. Ratsamer und sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu zu ziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen, dafür sorgen, dass die Selbstanzeige fehlerfrei ist und die Angelegenheit nach Zahlung der hinterzogenen Steuern beendet ist. Darüber hinaus können sie auch beurteilen, ob es ggfs. auch sinnvoller sein kann, die Selbstanzeige trotz der Verschärfungen erst im neuen Jahr zu stellen.
Geplant ist, dass ab dem 1. Januar 2015 die Grenze für eine strafbefreiende Selbstanzeige von derzeit 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt wird. Bei höheren Beträgen müssen Strafzuschläge gezahlt werden, die ab 2015 zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen. Zudem verdoppelt sich dann der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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