MPC Santa-R-Schiffe: Möglichkeiten der Anleger
16.12.2014 / ID: 183219
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html Nachdem über sechs der sieben Schiffsgesellschaften aus dem Dachfonds MPC Santa-R-Schiffe das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen die Anleger finanzielle Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des Dachfonds MPC Santa-R-Schiffe waren in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert worden, frisches Kapital zu investieren, um den Fonds aus seiner wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Unterm Strich blieben die Bemühungen erfolglos. Gleich sechs Schiffe aus dem Dachfonds befinden sich inzwischen im Insolvenzverfahren. Betroffen sind MS Santa Rafaela (Az. 5 IN 105/13), MS Santa Rebecca (Az. 5 IN 106/13), MS Santa Ricarda (Az. 5 IN 107/13), MS Santa Roberta (Az. 5 IN 108/13), MS Santa Romana (Az. 5 IN 109/13) und MS Santa Rosanna (Az. 5 IN 110/13).
Die Anleger müssen auf Grund dieser Situation mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Ein Ausweg könnte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Viele Schiffsfonds befinden sich inzwischen seit einigen Jahren in einer schweren Krise, die zum Teil auch in der Insolvenz der Fondsgesellschaften und hohen Verlusten für die Anleger endete. Gründe für diese Krise sind in erster Linie aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten. Die Entwicklung zeigt deutlich, dass Schiffsfonds hoch spekulative und riskante Geldanlagen sind und keineswegs eine sichere Anlageform. Doch als genau diese wurden sie erfahrungsgemäß im Anlageberatungsgespräch häufig dargestellt. Tatsächlich ist für die Anleger die Beteiligung an Schiffsfonds aber mit dem Risiko des Totalverlusts verbunden. Daher gehört zu einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit Schiffsfonds. Darüber hinaus gilt das Prinzip, dass eine Kapitalanlage auch zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Das bedeutet, dass spekulative Anlagen wie Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet sind.
Die vermittelnden Banken hätten jedoch nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätten sie auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen, da diese für den Kunden ein wichtiger Anhaltspunkt für das Provisionsinteresse der Banken sein können.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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