Steuerhinterziehung: Auch Bundesrat gibt grünes Licht für Verschärfung der Selbstanzeige
22.12.2014 / ID: 183733
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der Bundesrat hat am 19. Dezember grünes Licht für die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gegeben. Damit ist klar: Ab 2015 wird die Selbstanzeige teurer und schwieriger.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend kam die Entscheidung des Bundesrats am 19. Dezember nicht mehr: Nach dem Bundestag segnete auch die Länderkammer den Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ab. Damit gilt das neue Gesetz ab Januar und für Steuerhinterzieher wird es dann deutlich schwieriger und teurer, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Möglich bleibt dies aber immer noch.
Konkret bedeutet die Verschärfung der Selbstanzeige, dass sich der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Dadurch wird es schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige abzugeben. Außerdem kann die Selbstanzeige nur noch dann völlig strafbefreiend wirken, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bisher lag diese Grenze bei 50.000 Euro.
Ist die Hinterziehungssumme höher als 25.000 Euro werden gestaffelte Strafzuschläge erhoben. Wurden Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro hinterzogen, beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bei einer Hinterziehungssumme zwischen 100.000 und einer Million Euro, werden 15 Prozent fällig und bei noch höheren Beträgen 20 Prozent. Die hinterzogenen Steuern müssen zzgl. Zinsen und ggfs. Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist gezahlt werden, damit die Selbstanzeige wirken kann.
Trotz dieser Verschärfung sollte jetzt nicht in aller Hektik noch eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Dann droht trotz der Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie wirkt und die Angelegenheit vom Tisch ist.
Darüber hinaus bietet die Selbstanzeige auch noch im kommenden Jahr alle Möglichkeiten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
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