Pressemitteilung von Michael Rainer

Wölbern Österreich 03: Anleger verlieren mehr als die Hälfte ihres Kapitals


24.12.2014 / ID: 183862
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 verlieren voraussichtlich mehr als die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals, nachdem die Fondsimmobilie jetzt verkauft wurde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 erleben in diesem Jahr eine teure Bescherung. Wie "Fonds professionell online" berichtet, hat das Fondsmanagement die Immobilie in Wien verkauft. Der Verkaufserlös reicht demnach gerade mal aus, um langfristige Hypothekendarlehen zu bedienen. Für die Anleger wird nichts übrig bleiben. Unterm Strich verlieren sie voraussichtlich 57 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Und es könnte noch dicker kommen: Auch die Insolvenz des Fonds ist dem Bericht zu Folge nicht ausgeschlossen.

Die Probleme des Fonds waren nicht neu. Nachdem die Mietverträge mit dem Hauptmieter Ende 2013 ausgelaufen waren, stand das Gebäude leer. Mieteinnahmen gab es nicht mehr. Zudem wurden aus dem Fonds wahrscheinlich auch Gelder zweckentfremdet. Den Verkauf der Immobilie hatten die Anleger beschlossen.

Sollte für den Fonds Insolvenzantrag gestellt werden müssen, könnte es für die Anleger noch dicker kommen. Bereits erhaltene Ausschüttungen könnten vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. In dieser Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Österreich 03 sind keineswegs das berühmte "Betongold", sondern einer ganzen Reihe von Risiken wie z.B. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder drohenden Leerständen ausgesetzt. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinträchtigt werden. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher hätten sie im Beratungsgespräch aus umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zudem kann eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko nicht als sichere Anlage, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist, eingestuft werden.

Ob wegen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

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