Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht: Ciper & Coll. die Anwälte für Arzthaftung und Medizinrecht, deutschlandweit:


29.12.2014 / ID: 183911
Politik, Recht & Gesellschaft

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Hamburg - vom 22. Dezember 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlende Serumspiegelbestimmung bei Gentamicintherapie nach fortgeschrittener Lumbalstenose, LG Hamburg, Az. 303 O 400/10

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer Lumbalkanalstenose und wurde im Jahre 2000 antibiotisch mit Gentamicin therapiert. Im zeitlichen Zusammenhang stellten sich erhebliche Gleichgewichtsstörungen ein, die nach gutachterlicher Wertung auf die Therapie zurückzuführen sind. Diese hätte unverzüglich abgesetzt werden müssen. Seither leidet die Klägerin u.a. unter Schwindel, Wirbelsäulenverbiegung, statischen Beschwerden und Sehbehinderungen mit einem GdB bis zu 80.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der involvierte Sachverständige konstatiert eine "fraglos schlechterdings nicht nachvollziehbare Abweichung vom damaligen Standard". Nachdem das Landgericht einen Vergleichsvorschlag von rund 230.000,- Euro machte, dem die Klägerin jedoch nicht nähertrat, verurteilte das Landgericht die Beklagte sodann zur Zahlung eines immateriellen Betrages von 60.000,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagte sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe. Der Streitwert liegt bei über 500.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
der vorliegende streitgegenständliche Vorfall datiert aus dem Jahre 2000, mithin vor über vierzehn Jahren. Leider war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereit gewesen, den für die Geschädigte erheblichen gesundheitlichen Schaden schon im Vorfeld adäquat zu regulieren, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM fest. Daher war eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich.
Abweichung Anmerkungen Anspruch Anwaltskanzlei Arzthaftung Arzthaftungsprozess Arzthaftungsrecht Behandlungsfehler Beklagte Beklagten Berlin Besch Betrages Betroffenen Chronologie Ciper Coll Daher Dezember Dirk Euro Fachanwalt Fehlbehandlung Fehlende Gent

http://www.ciper.de
Ciper & Coll.
Kurfürstendamm 217 10719 Berlin

Pressekontakt
http://www.ciper.de
Ciper
Kurfürstendamm 217 10719 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herr Dirk Dr Ciper
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 24
PM gesamt: 434.164
PM aufgerufen: 74.948.400