Wölbern Frankreich 04: Anleger vor ungewisser Zukunft
08.01.2015 / ID: 184296
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Ein "Happy End" wird es für die Anleger des Wölbern Fonds Frankreich 04 kaum noch geben. Sie müssen wohl in jedem Fall mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende vergangenen Jahres wurden die Anleger aufgefordert, noch einmal frisches Kapital zu investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren. Sollten sich die Anleger dagegen entscheiden, drohe der Verkauf der Pariser Immobilie oder die Insolvenz. Keine der Alternativen klingt verheißungsvoll. Denn für die Anleger bringen sie wohl in jedem Fall massive finanzielle Verluste mit sich. Sie können sich bestenfalls für das für sie kleinere Übel entscheiden.
Problematisch ist auch, dass bei einem Verkauf der Erlös möglicherweise nicht alle Verbindlichkeiten abgedeckt. Fraglich ist dann, ob die Anleger als Gesellschafter für die Deckung der Kosten herangezogen werden können.
Damit die Investition in den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 für die Anleger nicht zu einem Fass ohne Boden wird, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen vertreten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder ein erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds erheblich beeinträchtigen. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust ihres investierten Geldes stehen. Schon alleine wegen dieses Risikos kann die Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern Frankreich 04 keine sichere Kapitalanlage sein. Blieb die Aufklärung über die Risiken aus, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Beim Wölbern Frankreich 04 kommt natürlich noch erschwerend hinzu, dass aus dem Fonds Gelder zweckentfremdet worden sein sollen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kommen ggfs. noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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