Gewerberaummietrecht: unzulässige Mittel des Vermieters zur Forderungsdurchsetzung
08.01.2015 / ID: 184321
Politik, Recht & Gesellschaft
Gewerberaummietrecht: Einstellung der Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zur Durchsetzung von Forderungen des Vermieters unzulässig.
Die Ausgangslage:
Wenn der Vermieter gegen den Mieter Forderungen hat, ist er sehr schnell in der Versuchung Druck damit aufzubauen, dass für den Mieter lebenswichtige Versorgungsleistungen wie Heizung, Wasser und Strom gekappt werden. Obwohl regelmäßig auch im Mietvertragsrecht Zurückbehaltungsrechte an eigenen Leistungen zur Durchsetzung der Leistung der anderen Vertragspartei in Betracht kommen, gilt dies nicht grenzenlos. Im Rahmen einer Gesamtabwägung werden die von den Gerichten die dem Mieter drohenden Schäden gegen die dem Vermieter drohenden Schäden abgewogen. Jedenfalls soweit der Vermieter nicht glaubhaft machen kann, dass ihm durch die Gewährung der Versorgungsleistung zusätzliche Schäden entstehen, wird das Interesse des Mieters überwiegen. Daran ändert auch eine möglicherweise zwischenzeitlich erfolgte Beendigung des Mietverhältnisses nichts.
Die aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin:
Der Vermieter von Gewerberaum ist während des laufenden Mietverhältnisses nicht berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche - wie etwa der Zahlung der Kaution - seine Leistung aus der Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zurückzuhalten, denn es handelt sich um eine nicht nachholbare Leistung. Auch nach Beendigung des Mietvertrages kann sich aus Treu und Glauben eine nachvertragliche Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser ergeben (KG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 8 U 178/14 -, juris).
Fachanwaltstipp Vermieter:
Vermieter, die dem Mieter wichtige Versorgungsleistungen zur Durchsetzung ihrer Forderungen einfach kappen, riskieren eine einstweilige Verfügung des Mieters. Im Rahmen der in solchen Verfügungsverfahren durchzuführenden lediglich summarischen Prüfung der wechselseitigen Ansprüche wird ein Vermieter, der nicht zusätzliche Schadensrisiken darlegen kann, regelmäßig unterlegen sein. Etwas anderes würde aber gelten, wenn der Vermieter darlegen kann, dass ihm aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit des Mieters selbst zusätzliche Schäden drohen.
Fachanwaltstipp Mieter:
Stellt der Vermieter den Strom oder die Wärmeversorgung oder das Wasser ab, muss umgehend über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nachgedacht werden.
1.12.2014
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Gewerberaummietrecht Forderungsdurchsetzung Einstellung Versorgungsleistungen Vermieter Fachanwalt Mietrecht Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

