Golden Gate GmbH: Immobilie in Leipzig wird nicht zwangsversteigert
15.01.2015 / ID: 184836
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Bei der Anleihe-Gläubigerversammlung der Golden Gate GmbH am 12. Januar in München wurden die Weichen für den Fortgang des vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit großer Mehrheit stimmten die Anleihe-Gläubiger der Golden Gate GmbH dafür, dass das Klinik-Gebäude in Leipzig, ursprünglich zur Absicherung der Anleihe gedacht, nicht zwangsversteigert werden soll. Hintergrund ist, dass bei der freien Verwertung voraussichtlich ein höherer Preis erzielt werden kann, der sich wiederum positiv auf die Insolvenzquote auswirken dürfte.
Darüber hinaus stimmten die Anleihe-Gläubiger auch zu, dass die vorhandenen liquiden Mittel dazu genutzt werden, um kurzfristig fällig werdende Grundsteuern zu bezahlen, da die Insolvenz sonst wohl nicht mehr zu vermeiden gewesen wäre. Dann würden die Steuerschulden ohnehin vor den Forderungen der Anleger beglichen.
Für die Anleihe-Gläubiger sind die Beschlüsse der Gläubigerversammlung durchaus sinnvoll, da sie dadurch auf eine bestmögliche Befriedigung ihrer Forderungen hoffen können. Ohne finanzielle Verluste wird es aber wohl nicht gehen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Anleihe-Gläubiger mit einer Rückzahlung zwischen 53 und 78 Prozent ihrer Forderungen rechnen können. Anders ausgedrückt: Die Anleger könnten auch fast die Hälfte des eingesetzten Kapitals verlieren. Viel wird wahrscheinlich davon abhängen, zu welchem Preis die Immobilien verkauft werden können.
Die Anleger müssen aber nicht ausschließlich auf eine möglichst hohe Insolvenzquote hoffen. Parallel zum vorläufigen Insolvenzverfahren können auch die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Dazu können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, können zum Beispiel die Angaben im Verkaufsprospekt geprüft werden. Diese müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen, damit der Anleger sich ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Missverständliche oder unvollständige Prospektangaben können dazu führen, dass der Anleger einen falschen Eindruck von der Kaptalanlage erhält. Außerdem hätten die Anleger im Zuge der Anlageberatung auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Bei Prospektfehlern oder falscher Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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