Euro bricht gegenüber Schweizer Franken ein - Verluste für Anleger
19.01.2015 / ID: 185020
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Ziemlich überraschend hat die Schweizer Nationalbank (SNB) die "Wechselkursbindung" des Schweizer Franken zum Euro aufgegeben. Das kann auch für viele Anleger fatale Folgen haben.
Seit September 2011 galt ein Mindestkurs von 1,20 Schweizer Franken je Euro. Am 15. Januar gab die SNB bekannt, diesen Kurs nicht länger stützen zu wollen. Das sorgte für Turbulenzen an den Finanzmärkten, der Euro brach zwischenzeitlich dramatisch ein.
Der Mindestkurs war 2011 eingeführt worden, weil der Franken seinerzeit deutlich gegenüber dem Euro zulegte. Daher sollte der Mindestkurs unbedingt gehalten werden. Umso überraschender kam jetzt die Kehrtwende. Die Reaktionen folgten prompt. Der Kurs des Franken stieg gegenüber dem Euro rasant an, an den Börsen gab es dramatische Kursrutsche.
Stellungnahmen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Die SNB sorgte mit ihrer Entscheidung, die quasi Wechselkursbindung zwischen Franken und Euro aufzukündigen, für ein Beben an den Finanzmärkten. Die Folgen können auch für die Anleger von in Schweizer Franken fremdfinanzierten Kapitalanlagen fatal sein. Denn die Aufwertung des Franken kann die Wirtschaftlichkeit von geschlossenen Fonds und anderen Kapitalanlagen dramatisch beeinträchtigen.
Ein Beispiel dafür lieferte in jüngerer Vergangenheit der geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin". Als der Schweizer Franken gegenüber dem Britischen Pfund zu einem Höhenflug ansetzte, geriet der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein Darlehen in Schweizer Franken führte zu einer anhaltenden Verletzung der sog. "Loan-to-value-Klausel", was den Fonds in immer größere Bedrängnis brachte. Am Ende stand das Gebäude zum Verkauf und die Anleger mussten um ihr investiertes Geld bangen.
Solche Auswirkungen können nun auch auf andere Fonds zukommen, die zur Finanzierung ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben. Durch den Kursanstieg des Schweizer Franken können die Darlehensschulden auf einen Schlag erheblich steigen.
Betroffene Anleger, die in fremdfinanzierte Kapitalanlagen investiert haben, und um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Denn im Zuge der Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen auch Wechselkursschwankungen. Wurden die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt, ist eventuell ein Ausstieg aus der Kaitalanlage möglich.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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