Pressemitteilung von Dr. Monika Stobrawe

"Knöllchen wegen eingeschneiter Windschutzscheibe" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.


22.01.2015 / ID: 185454
Politik, Recht & Gesellschaft

Bernhard S. aus Stuttgart:
Auf unseren Parkscheinen steht immer, dass man sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber wie ist es eigentlich bei Schneefall? Bekomme ich einen Strafzettel, wenn man den Schein wegen der Schneeschicht nicht sieht?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Unabhängig davon, was auf dem Parkschein steht: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass dieser von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht werden muss. Aber: Dies gilt nur unter normalen Umständen. Sie sind nicht verpflichtet, bei jedem Schneefall zurück zum Auto zu laufen und die Scheibe zu säubern. Wenn Sie den Parkschein also bei freier Windschutzscheibe gut sichtbar aufs Armaturenbrett gelegt haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Dies gilt auch für Anwohner-Parkausweise. Bekommen Sie trotzdem einen Strafzettel, legen Sie der Behörde den Parkschein vor - am besten mit einem Foto des eingeschneiten Autos. Aber: Ein Freibrief für "kostenloses Parken" ist Schneefall nicht.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.032


Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERGO Versicherung Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage D.A.S. Parkschein Straßenverkehrsordnung Windschutzscheibe Schneefall Strafzettel Behörde

http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Monika Stobrawe
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 23
PM gesamt: 434.163
PM aufgerufen: 74.946.490