Steuerhinterziehung: Indien will sich am Informationsaustausch beteiligen
26.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Auch Indien sagt der Steuerhinterziehung den Kampf an und wird sich offenbar am automatischen Informationsaustausch beteiligen. Das meldet das Handelsblatt am 21. Januar 2015.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus zu verstecken, wird immer schwieriger. Nachdem verschiedene ehemalige Steueroasen bereits ihre Kooperationsbereitschaft beim Kampf gegen Steuerhinterziehung zugesagt haben, will sich nun auch Indien offenbar am automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten beteiligen. Eine entsprechende Zusage habe Bundesfinanzminister Schäuble erhalten, meldet das Handelsblatt.
Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, können den Steuersündern hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen. Daher ist die Selbstanzeige nach wie vor der geeignete Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung zu entgehen. Auch wenn die Anforderungen an die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 erhöht wurden, ist sie nach wie vor machbar und kann vor einer Verurteilung schützen. Dazu muss sie vor allem rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.
Damit die Selbstanzeige vollständig ist, muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können schnell Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige kann dann nicht mehr wirken. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist.
Völlig straffrei bleibt eine Selbstanzeige nur noch bei einem Hinterziehungsbetrag bis 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden die hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag bezahlt, ist die Angelegenheit erledigt und eine Verurteilung vom Tisch.
Wer bereits eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung abgegeben hat und diese fehlgeschlagen ist, sollte sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Denn auch die fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt sich strafmildernd aus und eine effektive Verteidigung kann zu einem geringeren Strafmaß führen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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