Kredite in Schweizer Franken belasten Verbraucher - Ausstiegsmöglichkeiten
02.02.2015 / ID: 186298
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Kredite in Schweizer Franken belasten die Verbraucher. Nach der Freigabe des Wechselkurses Euro / Franken ist die Darlehensschuld sprunghaft gestiegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat die Kopplung des Wechselkurses zwischen Schweizer Franken und Euro am 15. Januar aufgegeben. In der Folge ist der Wert des Franken im Vergleich zum Euro deutlich gestiegen. Das trifft auch private Verbraucher, die Kredite in Schweizer Franken aufgenommen haben. Ihre Darlehensschuld hat sich praktisch über Nacht deutlich vergrößert.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, könnte sich der Schaden für private Kreditnehmer auf bis zu einer Milliarde Euro belaufen. Besonders stark betroffen sind u.a. Kreditnehmer, die ein Darlehen in Schweizer Franken zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben. Die Finanzierung könnte deutlich ins Wanken gekommen sein.
Franken-Kredite waren einige Jahre lang bei den Verbrauchern beliebt, da sie zu günstigeren Zinsen als Euro-Darlehen von einigen Banken angeboten wurden. Doch aus der vermeintlichen Zinsersparnis sind nun Wechselkursverluste geworden. Allerdings hätten die betroffenen Kreditnehmer von den Banken auch über das Risiko von Wechselkursverlusten aufgeklärt werden müssen. Gab es keine ausreichende Risikoaufklärung, können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Ebenfalls möglich ist, dass der Kredit neu als Euro-Darlehen berechnet wird. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die betroffenen Verbraucher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Darüber hinaus kann sich auch die Möglichkeit ergeben, den Kreditvertrag zu widerrufen. Das ist dann möglich, wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Dann ist der Widerruf auch noch Jahre nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde möglich, da die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Beim erfolgreichen Widerruf wird der Darlehensnehmer so gestellt, als ob er den Kredit nie abgeschlossen hätte. Das eröffnet ihm die Möglichkeit, einen neuen Kreditvertrag abzuschließen. Dadurch wäre er nicht nur das Fremdwährungsdarlehen los, sondern könnte auch noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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