Wechselkursverluste bei Darlehen in Schweizer Franken - Möglichkeiten der Kreditnehmer
16.02.2015 / ID: 187527
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Vom Kursanstieg der Schweizer Franken gegenüber dem Euro sind auch Verbraucher betroffen, die Kredite in Schweizer Franken aufgenommen haben. Ihre Darlehensschuld ist sprunghaft gestiegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Beschluss der Schweizer Nationalbank (SNB) vom 15. Januar dieses Jahres, den Schweizer Franken vom Euro zu entkoppeln, sorgte nicht nur an den Börsen für Turbulenzen. Betroffen sind auch etliche Verbraucher, die Kredite in Schweizer Franken aufgenommen haben. Denn die Darlehensschulden sind durch den Kursanstieg des Franken deutlich gestiegen. Wie u.a. die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, könnte der Schaden für private Kreditnehmer eine Milliarde Euro betragen.
Besonders zur Immobilienfinanzierung waren Kredite in Schweizer Franken über einige Jahre sehr beliebt. Grund dafür war, dass viele Banken sie zu günstigeren Zinsen angeboten hatten als Kredite in Euro. Doch nun geht die Rechnung nicht mehr auf. Die Kredite haben sich verteuert und so manche Immobilienfinanzierung könnte dadurch erheblich ins Wanken geraten sein.
Allerdings hätten die Banken die Kreditnehmer auch über das Risiko von Wechselkursverlusten aufklären müssen. Das gilt nicht nur für Kredite in Schweizer Franken, sondern für alle Fremdwährungsdarlehen. Denn schwankende Wechselkurse können zu einer enormen Verteuerung des Kredits führen. Wurde dieses Risiko verschwiegen, liegt ein Beratungsfehler durch die Bank vor. Dann besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, so dass die kreditgebende Bank für den Schaden durch Wechselkursverluste aufkommen muss. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können sich die betroffenen Kreditnehmer an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Dieser kann auch prüfen, ob der so genannte "Widerrufsjoker" gezogen und der Kreditvertrag widerrufen werden kann. Dies ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten aufgeklärt wurde. In diesen Fällen kann der Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Die Folge ist, dass das Darlehen komplett rückabgewickelt wird. Dann bleiben die Wechselkursverluste bei der Bank und der Verbraucher kann bei einer Umfinanzierung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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