Nordcapital Schiffsportfolio 5: Anleger sollen zur Sanierung beitragen
20.02.2015 / ID: 187966
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Nordcapital-GmbH-Schiffsfonds.html Um den Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 zu sanieren, werden die Anleger offenbar aufgefordert, Nachrangdarlehen zu gewähren. Das könnte zu Verlusten für die Anleger führen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital legte den Dachfonds Schiffsportfolio 5 im Jahr 2008 auf. Dabei verlegte sich die Fondsgesellschaften auf Investitionen in Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds über den Zweitmarkt. Zeitweise soll der Fonds so in rund 160 Schiffsbeteiligungen investiert haben. Doch trotz dieser breiten Streuung ging die Krise der Schifffahrt an dem Zweitmarktfonds nicht spurlos vorüber.
Die prognostizierten Erwartungen konnte der Fonds nicht erfüllen. Die Anleger mussten schon seit längerer Zeit auf Ausschüttungen verzichten. Nun sollen sie offenbar Nachrangdarlehen gewähren, um den Fonds aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Bei Nachrangdarlehen gilt allerdings erhöhte Vorsicht. Denn im Falle einer Insolvenz würden Forderungen aus diesem Darlehen auch nachrangig behandelt, d.h. die Forderungen der anderen Gläubiger würden zuerst bedient.
Daher sollten Anleger sich anwaltlichen Rat suchen, bevor sie noch weiteres Geld investieren. Denn auch dann wäre der Fonds nicht zwangsläufig saniert, die Handelsschifffahrt steckt weiter mitten in der Krise. Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.
Als der Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 im Jahr 2008 aufgelegt wurde, zeichnete sich der Beginn der Schifffahrtkrise langsam ab. Auch die breite Risikostreuung durch die Investitionen in viele Schiffsbeteiligungen konnte daran letztlich nichts ändern. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Denn sie tragen am Ende auch das Risiko des Totalverlusts. Auf Grund dieser Risiken sind die Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden die Beteiligungen erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die vermittelnden Banken hätten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen.
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