Schiffsfonds HCI MS Berit insolvent
24.02.2015 / ID: 188222
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Schiffsfonds HCI MS Berit ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wurde am Amtsgericht Niebüll eröffnet (Az.: 5 IN 10/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das "fondstelegramm" meldet, wurde über die Gesellschaft des Containerschiffs HCI MS Berit am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der Schiffsfonds musste bereits im Jahr 2010 saniert werden; Anleger konnten sich mit frischem Kapital beteiligen.
Nun ließ sich die Insolvenz offenbar nicht mehr abwenden. Für die Anleger kann das den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes bedeuten. Möglicherweise müssen sie auch damit rechnen, dass bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger zur Wahrung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Da Forderungen bereits verjährt sein könnten oder die Verjährung drohen könnte, sollten Anleger umgehend handeln.
Die Handelsschifffahrt befindet sich schon seit mehreren Jahren in der Krise, die auch an vielen Schiffsfonds nicht spurlos vorüber ging. Etliche Fonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder mussten bereits Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, sich zu wehren und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn erfahrungsgemäß entsprach die Anlageberatung oftmals nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung.
Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kaptalanlage aufgeklärt werden müssen. Dies ist nicht immer geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds als sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben. Obwohl die Anleger mit den Fondsanteilen regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erwerben und damit auch das Risiko des Totalverlusts eingehen, wurden sie im Beratungsgespräch darüber häufig nicht informiert. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investierten wollten. Auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz wurden sie in der Regel nicht aufgeklärt. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.
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