Gebühren für Übersendung von Kontoauszügen unzulässig
27.06.2011 / ID: 18827
Politik, Recht & Gesellschaft
"Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden. Hierfür kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen. Die Höhe des Entgelts ist dem Preisverzeichnis für Persönliche Konten zu entnehmen." So lautete die nun vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-25 O 260/10) für unzulässig erklärte AGB der Deutschen Bank.
Laut Alexander Busch, Geschäftsführer der SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft wurde die Klausel mit der Begründung gekippt, dass Banken ein Entgelt für solche Leistungen nicht verlangen können, zu deren Erbringung sie schon kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sind oder die sie im eigenen Interesse vornehmen. Eine Regelung, die für solche Leistungen eine Vergütungspflicht für den Kunden normiert, ist "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar".
Das Gericht begründete die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die "Übersendung der nicht abgerufenen Kontoauszüge (...) zur Übersendung und Mitteilung des regelmäßigen Kontoabschlusses und damit im Interesse der Bank" erfolge, welche daraus das Anerkenntnis des Kunden erlange. Die Argumente der Bank, man spare durch dieses übliche Vorgehen Kosten und könne dadurch die Kontoführungsgebühren im Interesse des Kunden niedrig halten, ließ das Landgericht Frankfurt nicht gelten. Irrelevant sei zudem, dass sich der Kunde ja schon bei Vertragsschluss zu diesem Verhalten verpflichte und man vor allem auch im Interesse des Kunden handeln würde, da dieser nach der Übersendung seine Zahlungsvorgänge überprüfen könne.
Da überzogene AGB außerdem nicht geltungserhaltend reduziert werden, sondern zum Nachteil des Verwenders vollständig unwirksam sind, schied auch eine "Umdeutung" der Klausel aus, nach welcher die Kunden wenigstens zur Erstattung der Portokosten verpflichtet wären.
Alles in allem - eine gute Entscheidung für Verbraucher. Diese können nun ihre gezahlten Gebühren von der Bank zurück verlangen. Dies gilt selbstverständlich aber nur für noch nicht verjährte Zahlungen.
http://www.skanlaw.com
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft
Alter Kirchenweg 83 24983 Flensburg-Handewitt
Pressekontakt
http://www.skanlaw.com
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Kirchenweg 83 24983 Flensburg-Handewitt
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.05.2025 | Saturdays for Children
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
08.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
