Razzia beim Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BWF Stiftung): Verdacht auf Betrug
27.02.2015 / ID: 188593
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Zu einer groß angelegten Razzia ist es beim Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. gekommen. Es besteht Verdacht auf Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und die Berliner Polizei führten die groß angelegte Razzia am 25. Februar gemeinsam durch. Der auch als BWF Stiftung oder Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung bekannte Kölner Verein soll gegen das Kreditwesengesetz verstoßen und sein Einlagegengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben haben. Darüber hinaus wird auch wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt. Wie der "Spiegel" online berichtet, wurden insgesamt 19 Objekte in Berlin und Köln durchsucht.
Die BaFin teilt mit, dass dem Verein am 25. Februar das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäft angeordnet wurde. Die Verfügung ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot den Anlegern den Erwerb von physischem Gold an und verpflichtete sich, dieses nach Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückzukaufen. Allerdings fehlte dem Verein für die Geschäfte die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Daher ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung der Einlagengeschäfte und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an.
Ob die Rückzahlung überhaupt möglich ist, dürfte nach derzeitigem Stand allerdings ungewiss sein. Denn der Verein soll mir rund 6.500 Anlegern Verträge über den Goldankauf im Wert von rund 48 Millionen Euro abgeschlossen haben. Es besteht aber der Verdacht, dass die Anlegergelder zumindest nicht komplett für den Goldankauf verwendet wurden. Nach Medienberichten soll ein zweistelliger Millionenbetrag zweckentfremdet worden sein. Die Polizei stellte im Zuge der Razzia offenbar vier Tonnen Gold sicher, von dem nicht sicher ist, ob es echt ist. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.
Die betroffenen Anleger sollten nun umgehend die nötigen Schritte einleiten, um ihr Geld zurückzuerhalten. Dazu können sie sich an einen im Bank und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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