BWF-Stiftung: Große Mengen des Goldes offenbar nicht echt
12.03.2015 / ID: 189869
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Nach der Razzia bei der BWF-Stiftung könnte es für die Anleger noch schlimmer kommen als zunächst vermutet. Nach ersten Einschätzungen könnten 95 Prozent der vier Tonnen Gold nicht echt sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu der Einschätzung, dass es sich bei den vier Tonnen Gold der BWF-Stiftung zum überwiegenden Teil um Falschgold handeln könnte, ist nach Medienberichten die Staatsanwaltschaft gekommen. Die betroffenen Anleger sollten daher umgehend handeln, ihnen kann der Totalverlust drohen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt derzeit gegen zehn Personen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrugs. Im Zuge der Ermittlungen kam es Ende Februar zu einer groß angelegten Razzia beim als BWF-Stiftung bekannten Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Zu Festnahmen soll es noch nicht gekommen sein. Allerdings hat die Finanzaufsicht BaFin dem Verein das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Rund 6.500 Anleger sollen betroffen sein.
Sie konnten bei der BWF-Stiftung Gold kaufen und nach Ende der Vertragslaufzeit zu einem vorher vereinbarten höheren Preis wieder zurück verkaufen. Nun besteht allerdings die Gefahr, dass die Anleger in mehr oder weniger wertloses Metall investiert haben und ihnen daher hohe finanzielle Verluste drohen. Daher sollten die betroffenen Anleger umgehend handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
In Betracht kommt dabei zum Beispiel die Erwirkung eines Arrestbeschlusses, um Ansprüche an dem sichergestellten Gold zu sichern. Dabei sollte möglichst umgehend gehandelt werden. Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können sich gegen die Stiftung und deren Verantwortliche aber auch gegen die Vermittler richten. Diese wären zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet gewesen und hätten besonders auch über die vorhandenen Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnet das noch weitere rechtliche Möglichkeiten.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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