BNY nordIX Renten plus: Rücknahme der Anteile weiterhin ausgesetzt
13.03.2015 / ID: 190043
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Seit dem 15. Januar 2015 ist die Rücknahme der Anteile beim offenen Rentenfonds nordIX Renten plus ausgesetzt. Anleger können damit derzeit nicht frei über ihr Geld verfügen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Rücknahme der Anteile sei ausgesetzt worden, um weitere Mittelabflüsse aus dem Fonds zu verhindern und damit die Anlageziele nicht zu gefährden, teilte die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH den Anlegern mit. Denn in der zweiten Jahreshälfte 2014 sei es zu einem Anstieg der Rückgabe der Anteile gekommen.
Der 2010 von BNY Mellon aufgelegte Fonds konnte bislang gute Ergebnisse vorlegen. Nun könnte aber die Griechenland-Krise den Fonds treffen. Nach den Wahlen Ende Januar ist die Zukunft Griechenlands und der Verbleib im Euro unsicherer denn je. Der nordIX Renten plus hat allerdings einen wesentlichen Teil der Anleger-Gelder in Anleihen, u.a. auch in Griechenland, investiert. Ende Februar war der offene Rentenfonds zu 12,55 Prozent in Griechenland investiert. Anzeichen, dass der Fonds in Kürze wieder geöffnet wird, gibt es derzeit nicht.
Anleger, die durch diese Entwicklung beunruhigt sind und um ihr eingesetztes Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Anspruchsgrundlage für Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Funktionsweise und die Risiken des offenen Rentenfonds nordIX Renten plus umfassend aufgeklärt werden müssen. Charakteristisch für den Fonds ist, dass die Anteile normalerweise börsentäglich gehandelt werden können. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Dann können die Anleger nicht mehr frei über ihr Geld verfügen.
Bei offenen Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof im April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko ungefragt aufklären müssen. Denn die Aussetzung der Anteile stelle für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Haben die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte sich auch auf offene Rentenfonds anwenden lassen.
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