Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, bundesweit, fordern 'punitive damages':
13.03.2015 / ID: 190120
Politik, Recht & Gesellschaft
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Der Gesetzgeber macht es in Deutschland den Haftpflichtversicherern im Bereich des Personenschadenrechtes leicht: Reguliert eine Versicherung nicht, oder mit erheblicher Verzögerung, muß der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Gerichtsverfahren können sich dann über viele Jahre hinwegziehen. In den U.S.A. sieht das ganz anders aus, weiß Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht zu berichten: Dort gibt es nämlich die so genannten "punitive damages". Mit dieser Sanktionsmöglichkeit kann einem zahlungsunwilligen Versicherer erheblich "auf die Finger geklopft werden". Ein Fall aus dem U.S.-Bundesstaat Mississippi hatte in den U.S.A. erhebliche Wellen in der Fachliteratur und in den Medien geschlagen:
Eine Unfallversicherung hatte sich geweigert, der berechtigten Forderung eines Versicherungsnehmers auf Regulierung eines Schadens von 20.000,- U.S. Dollar nachzukommen und war daraufhin verklagt worden. Zwar erfüllt diese Art der Nichtregulierung durch eine Versicherung zugleich den Straftatbestand eines Betruges. Dieser sah zu dem Zeitpunkt aber nur eine Höchststrafe von 1.000,- U.S. Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemässigen Zurückweisung von berechtigten Regulierungsforderungen der Versicherten hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Falle zusätzlich "punitive damages" in Höhe von 1,6 Millionen U.S. - Dollar zu, was 0,5 Prozent des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach.
Ob der Versicherer daraufhin in eine seriöse Regulierungspraxis überging, ist nicht überliefert, läßt sich aber vermuten.
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