Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI Shipping Select XV: MS Hammonia Revolution verkauft


17.03.2015 / ID: 190269
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Mehrzweckfrachter MS Hammonia Revolution aus dem Dachfonds HCI Shipping Select XV wurde verkauft. Nach Angaben von "Fonds professionell online" soll es sich um einen Notverkauf gehandelt haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Dachfonds HCI Shipping Select XV wurde im Jahr 2005 aufgelegt. Ursprünglich investierte er in die sieben Schiffe MS Apulia, MS MarCatania, MS Helmut Rambow, MS Jill C, MS Hammonia Revolution (ehemals MS Beluga Revolution), MS Pacific Castle und MS GasChem Snow. Für die Gesellschaft des Containerschiffs MS MarCatania musste bereits 2009 Insolvenzantrag gestellt werden und ein Jahr zuvor war der Frachter MS Pacific Castle verkauft worden.

Nach dem Verkauf des Mehrzweckfrachters MS Hammonia Revolution sind nun nur noch vier Schiffe für den Fonds unter Fahrt. Die wirtschaftliche Situation des Fonds dürfte dadurch nicht einfacher werden. Zumal es sich beim Frachter MS Hammonia Revolution um einen Notverkauf gehandelt haben soll, da die Bank Ende 2014 den Kontokorrentkredit gekündigt hatte und ein beschlossenes Sanierungskonzept schon zuvor gescheitert war, wie "Fonds professionell online" berichtet. In dieser schwierigen Situation müssen die Anleger des Dachfonds finanzielle Verluste befürchten.

Allerdings sind die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann. Diese können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Das ist erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen. Obwohl den Anlegern sogar der Totalverlust ihres eingesetzten Geldes drohen kann, wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen und Schiffsfonds als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden sie erfahrungsgemäß auch an betont sicherheitsorientiere Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.

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