HCI Schiffsportfolio X: Mehrzweckfrachter HR Resolution verkauft
19.03.2015 / ID: 190526
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Dem Dachfonds HCI Schiffsportfolio X gehen langsam die Schiffe aus. Der Mehrzweckfrachter HR Resolution wurde offenbar verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nur kurze Zeit nachdem über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Jork Ranger das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wurde nun offenbar der Frachter HR Resolution (ehemals MS Bremer Resolution) verkauft. Beide Schiffe zählten zu den Zielfonds, in die der 2005 aufgelegte Dachfonds HCI Schiffsportfolio X investierte. Nach diesen beiden Abgängen gehen dem Dachfonds langsam die Schiffe aus. Denn auch die Frachter MS Baltic Castle und MS Vogebulker wurden schon vor längerer Zeit verkauft. Damit verbleiben nur noch die Gesellschaften der HR Mastery D und MS Weserwolf als Zielfonds. Ob das reicht, um die Wirtschaftlichkeit des HCI Schiffsportfolio X zu gewährleisten, ist fraglich. Den Anlegern könnten Verluste drohen.
In dieser Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah allerdings bei vielen Schiffsfonds anders aus. Auf Grund von Überkapazitäten sanken die Charterraten und viele Schiffsfonds gerieten dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Folge mussten die Anleger auf Ausschüttungen verzichten und erlitten finanzielle Verluste.
Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Denn sie erwerben mit den Fondsanteilen regelmäßig unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Zu den Risiken zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko. Dennoch wurden Schiffsfonds häufig auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Bei solche einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen haben. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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