PAA AG-Anleger verunsichert, viele schöne Worte für Was?
25.03.2015 / ID: 191146
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit einem dubiosen Kapitalangebot aus der Schweiz wandte sich ein verunsicherter Anleger an die Berliner Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte. Die PAA Pyramid Advisory Associated AG aus Bottighofen, Kreis Kreuzlingen am schönen Bodensee gelegen, Kanton Thurgau in der Schweiz versprach dem Anleger bei einer kurzen Investitionsdauer von 60 Monaten und einer Mindestanlage von 10.000,00 Euro, die zu einhundert Prozent wertbildend angelegt werden sollte, eine Verzinsung von 6,5 Prozent pro Jahr. Zur Sicherheit des Anlegers solle das Geld auch komplett bei einer ungenannten Depot-Bank angelegt werden, die einer nicht näher spezifizierten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sei. Zudem soll eine unbekannte Revisionsstelle der Gesellschaften das Geld des Anlegers sichern. Zusätzlich soll durch einen ebenfalls unbenannten Treuhänder garantiert sein, dass immer Kapital- oder Schuldbriefe im Depot liegen. Es könnten allerdings auch gleichwertige Sicherheiten wie Interims Quittungen oder Einlieferungsverpflichtungen eingeliefert werden.
Schöne Worte als Verpackung und um Vertrauen des Anlegers zu erlangen - Was steckt dahinter?
"Was sich unser Mandant hinter all diesen bunten Vokabeln vorstellen soll, hat sich uns im Rahmen der Klagevorbereitung nicht erschlossen. Durch Erfahrungen in ähnlichen Fällen gehen Röhlke Rechtsanwälte davon aus, dass es sich um ein ungesichertes Darlehen in einem Drittland mit fester Verzinsung handelt, wobei die PAA AG wahrscheinlich nicht über eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland verfügt. Wohl auch deswegen ist die Firma in das Visier der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA geraten", meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Klage gegen den deutschen Vermittler der Kapitalanlage vorbereitet.
Weiterhin weist der Jurist daraufhin, dass die FINMA zunächst einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt hat, dann aber den Konkurs des Unternehmens mit Wirkung zum 17.07.2013 eröffnet hat. Das Konkursverfahren selbst wurde mittlerweile am 04.08.2014 mangels Aktiven eingestellt und die Gesellschaft ist im Handelsregister gelöscht worden.
Was bedeutet diese Entwicklung für die betroffenen Anleger der PAA AG? Was ist mit dem Anlegergeld passiert?
"Für geschädigte Kapitalanleger besteht daher nur noch die Möglichkeit, die Vertriebsmitarbeiter der PAA AG in die Haftung zu nehmen. Da der Verbleib der eingelegten Gelder auch bisher vollkommen unklar ist, stellt sich natürlich auch die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortung der Verantwortlichen, die deutsche Staatsbürger sind", meint der Graumarktspezialist (http://www.kanzlei-roehlke.de/bundesgerichtshof-leasing-anlage-nicht-zur-altersvorsorge-geeignet-kein-mitverschulden-des-anlegers/)Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Betroffenen Anlegern der PAA AG wird geraten, umgehend anwaltliche Hilfe aufzusuchen. In einer Ersteinschätzung sollten die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen individuell geprüft werden und ob eine Rettung der angelegten Gelder besteht. Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
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